Fachbereich Informatik / WAT

Schülerbetriebspraktikum (SBP)

Im Rahmen des Fachs WAT absolvieren unsere Schüler im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 ein zweiwöchiges Betriebspraktikum, um eine unmittelbare Begegnung mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt der Erwachsenen kennen zu lernen.

Die gesetzliche Grundlage für das Praktikum bilden das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Verwaltungsvorschrift (VV) zur Sekundarstufen I VO (Verordnung), VV-Aufsicht und VV-Schulbetrieb.

Verantwortliche Lehrkraft am Einstein-Gymnasium ist Frau Kretschmer. kret@einstein-gymnasium-neuenhagen.de

Jeder Schüler/ jede Schülerin sucht sich seinen Praktikumsbetrieb selbst und sollte darauf achten, dass er/sie innerhalb der Praktikumszeit bei den zu erledigenden Tätigkeiten eine gewisse Perspektive hat.

Folgende Betriebe haben sich seit dem Schuljahr 2010/2011 bewährt: Betriebe des SBP 2011

Ratsam ist es, sich im Betrieb mit einer Bewerbungsmappe vorzustellen.

Im Betrieb findet in der Regel ein Bewerbungsgespräch statt.

Mit dem Praktikumsbetrieb und der Schule wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die den Ablauf des Praktikums gesetzlich regelt.

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung, daher ist eine Bezahlung für eventuell geleistete Aufgaben im Rahmen der Beschäftigung nicht gestattet.
Die Tätigkeiten im Betrieb richten sich nach dem JArbSchG, somit sind gefährliche Tätigkeiten ausgeschlossen.

Im Betrieb findet zu Beginn des Praktikums eine Belehrung zum Arbeits- und Unfallschutz und zur Betriebsordnung statt. In der Schule werden alle Schülerinnen und Schüler allgemein zum Arbeits- und Unfallschutz belehrt.

Es gibt Praktikumsbetriebe, die eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich machen. Welcher Betrieb das ist, erfährt man beim Bewerbungsgespräch. In der Regel sind das Betriebe des Lebensmittelgewerks und Gemeinschaftseinrichtungen. Werden diese erforderlichen Unterlagen dann nicht beigebracht, ist ein Praktikum dort nicht möglich.

Ein Praktikum außerhalb des zuständigen Aufsichtsbereichs der Schule ist nur per Antrag durch die Eltern möglich. Dazu gibt es ein gesondertes Antragsformular.

Alle Praktikumsbetriebe unterliegen einer Prüfung über die Eignung für das SBP. Die notwendigen Schritte werden dazu über die Schule eingeleitet. Firmen, die selbst ausbilden, haben sich in der Regel bewährt.

Nach der Prüfung entscheidet letztendlich die Schulleitung nach regionalen und pädagogischen Gesichtspunkten. Es hat keine Schülerin/ kein Schüler einen Anspruch auf einen bestimmten Praxislernort.

C. Kretschmer (September 2011)