Hausordnung des Einstein-Gymnasiums
(Fassung vom 09. März 1995 mit der letzten Änderung vom Oktober 2008) Die Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern und Lehrern setzt partnerschaftliches Verhalten voraus. Dieses Verhalten sollte geprägt sein von:- gegenseitiger Achtung und Rücksichtsnahme,
- dem Willen zur Hilfeleistung,
- der Wahrung der Formen der Höflichkeit gegen jedermann,
- der Anerkennung demokratischer Prinzipien und allgemein verbindlicher Regeln,
- der Bereitschaft zum Einhalten dieser Regelung durch Selbstdisziplin aller.
- Die Schulgebäude können 7.40 Uhr, das Schulgelände 7.30 Uhr von den Schülerinnen und Schülern betreten werden.
Zeitplan des Unterrichts und der Pausen 1.Stunde 7.50 Uhr-8.35 Uhr 2.Stunde 8.45 Uhr-9.30 Uhr 1.Hofpause3.Stunde 9.50 Uhr-10.35 Uhr 4.Stunde 10.45 Uhr-11.30 Uhr 5.Stunde 11.40 Uhr-12.25 Uhr 2.Hofpause6.Stunde 12.55 Uhr-13.40 Uhr 7.Stunde 13.50 Uhr-14.35 Uhr 8.Stunde 14.40 Uhr-15.25 Uhr 9.Stunde 15.30 Uhr-16.15 Uhr - Ist ein Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum, meldet ein Klassensprecher bzw. Kurssprecher dies im Sekretariat bzw. bei einem Lehrer einer anderen Klasse.
- In den Hofpausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die Schulgebäude, und gehen auf den Schulhof oder zum Mittagessen. Ausnahmen regeln die aufsichtführenden Lehrer oder die Schulleitung. Bei Regenwetter, weniger als −5°C Außentemperatur oder anderen schlechten Witterungsverhältnissen können alle Schülerinnen und Schüler im Schulhaus bleiben bzw. die Schulgebäude vorzeitig betreten. Dies wird durch das Klingelzeichen signalisiert. Alle zur Aufsicht eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer leisten diese Arbeit dann in den Schulhäusern.
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der regulären Unterrichtszeit das Schulgelände nur verlassen, wenn der Fachraumwechsel zwischen den einzelnen Schulgebäuden dies erfordert. Für Frei- und Ausfallstunden besteht die Möglichkeit, diese Festlegung durch schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten außer Kraft zu setzen.
- Beim Fachraumwechsel sind die Klassen und Kurse verpflichtet, den Raum in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Verantwortlich sind die im Klassen- und Kursbuch namentlich festgelegten Ordnungsschüler und der unterrichtende Fachlehrer.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Vom Raumplan, die der für den Raum verantwortliche Lehrerin bzw. Lehrer veröffentlicht, ist ersichtlich, welche Unterrichtsstunde am entsprechenden Wochentag die letzte im Raum ist. Der Raum wird dann von der Lehrerin bzw. dem Lehrer verschlossen.
- Wenn ein Schüler oder eine Schülerin krankheitsbedingt den Unterricht vorzeitig verlassen muss, informiert er zunächst den unterrichtenden Fachlehrer, meldet sich dann im Sekretariat, wo weitere Maßnahmen veranlasst werden.
- Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art sowie Reizgas, Alkohol und Rauschmitteln ist verboten.
- Mobilfunkgeräte sind beim Betreten des Schulgeländes abzuschalten. Ausnahmen regelt und erteilt der unterrichtende Fachlehrer.
- Jeder Schüler bzw. jede Schülerin hat das Recht, seine Meinung auch in schriftlicher Form zu äußern und Aushänge im Schaukasten der Schülersprecher im Neubau anzubringen, wenn er diese Meinungsäußerung unterschreibt. An allen anderen Stellen des Schulhauses ist es Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, Plakate, Aushänge, andere schriftliche Äußerungen oder Graffiti anzubringen, soweit dafür nicht die Genehmigung der Schulleitung vorliegt.
- Bei Alarm (anhaltender Pfeifton) wird das Schulgebäude unverzüglich verlassen. Hierbei wird nach der Alarmordnung verfahren.
gez. E. Pecher
Schulleiterin
