Festlegungen Sport

Liebe Schüler, liebe Eltern,
um Gefahrensituationen im Sportunterricht zu vermeiden, bitten wir, Folgendes zu beachten:

  • Turnhalle, Geräteräume und Sportplatz dürfen durch die Schüler nur unter Aufsicht des Lehrers betreten werden
  • das Verlassen der Turnhalle/des Sportplatzes ist nur nach Abmeldung erlaubt
  • nach dem Sportunterricht sind Turnhalle/Sportplatz unverzüglich zu verlassen
  • außerhalb des Sportunterrichts ist ein Aufenthalt in der Turnhalle/auf dem Sportplatz nicht gestattet
  • Nichtteilnehmer müssen stets im Aufsichtsbereich des Lehrers bleiben
  • das Mitbringen von Trinkflaschen in die Turnhalle/auf den Sportplatz ist untersagt, kann aber in Ausnahmefällen (Ausdauertraining o.ä.) mit dem Sportlehrer abgesprochen werden
  • das Kauen von Kaugummis im Sportunterricht ist untersagt
  • Schmuckgegenstände (Ringe, Uhren, Ketten, Armbänder, Ohrringe, Piercings usw.) müssen vor dem Sportunterricht abgelegt werden
  • Piercings und Ohrringe können im Einzelfall und nur in Absprache mit dem Sportlehrer abgeklebt werden
  • Die Schule und der Sportlehrer übernehmen keine Haftung bei Verlust von Wertsachen. In eigenem Interesse ist somit vom Mitbringen von Wertsachen zum Sportunterricht abzusehen. Die Abgabe der Wertsachen beim Sportlehrer kann mit diesem abgesprochen werden.
  • lange Haare müssen zusammengebunden werden
  • Brillenträgern wird das Tragen von Sportbrillen oder Kontaktlinsen nachdrücklich empfohlen
  • chronische Erkrankungen, Medikamentengebrauch, Allergien, Herz-Kreislaufinsuffizienzen, Asthmaprobleme o.ä. müssen dem Sportlehrer bitte durch Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden
  • zur schnellstmöglichen Behandlung von im Sportunterricht auftretenden Beschwerden oder Verletzungen ist der Lehrer auf die Mithilfe der Schüler angewiesen, welche verpflichtet sind, ihm körperliche Beschwerden oder Verletzungen sofort mitzuteilen
  • Sportbefreiung: Für den Zeitraum von einer Woche (drei Wochenstunden) kann die Befreiung vom Sportunterricht durch die Eltern erbeten werden. Ab der zweiten Schulwoche muss ein ärztliches Attest vorliegen.
  • eine Sportbefreiung muss unmittelbar vor einer angekündigten Leistungsbewertung vorliegen
  • aus Gründen der Hygiene wird das Waschen/Duschen nach dem Sportunterricht nachdrücklich empfohlen
  • der selbständige Umgang mit Sportgeräten durch die Schüler unterliegt den Sicherheitsbelehrungen des Sportlehrers
  • Sportbekleidung muss Bewegungsfreiheit bieten und trotzdem körpernah anliegen, um sie als Unfallquelle auszuschließen und Hilfestellungen nicht zu erschweren
  • Sportbekleidung muss situativ (Wetter, Sportart o.ä.) angepasst sein
  • es dürfen keine Straßenschuhe (auch keine Turnschuhe, die als Straßenschuhe benutzt werden) im Sportunterricht getragen werden
  • des Weiteren gelten im Sportunterricht die Haus- und Schulordnung sowie die Hinweise und Belehrungen des Sportlehrers