Satzung zur Ehrennadel
Satzung zur Vergabe der Ehrennadel
(Beschluss der Schulkonferenz vom 12. Oktober 2009)
- SchülerInnen, deren Eltern, LehrerInnen und BürgerInnen können mit der Ehrennadel des Einstein-Gymnasiums für nachhaltige Verdienste um die Schule geehrt werden.
- Die Ehrennadel des Einstein-Gymnasiums zeigt das Logo der Schule, welches von einem goldenen Ehrenkranz umgeben ist.
- Es wird ein Kuratorium gebildet, dass über die Vergabe der Ehrennadel entscheidt.
- Der Schulkonferenz wird ein Vetorecht eingeräumt.
- Das Kuratorium wird je zwei berufenen Vertretern der Konferenz der Schülerinnen und Schüler, der Elternkonferenz und der Konferenz der Lehrkräfte sowie einer/einem Delegierten der Sparkasse und der Gemeinde Neuenhagen gebildet. Die berufenen Vertreter der schulischen Gremien müssen keine Mitglieder der jeweiligen Konferenzen sein.
- Vorschläge für die Verleihung können alle SchülerInnen, deren Eltern und LehrerInnen des Gymnasiums bei dem Kuratorium schriftlich begründet bis zum 30. November jeden Jahres einreichen.
- Das Kuratorium trifft zu jedem Vorschlag eine Einzelfallentscheidung. Folgende Kriterien können eine Richtlinie bei der Vergabe sein:
- Nachhaltigkeit
- Ehrenamtlichkeit
- Vorbildliches Verhalten
- Besondere Rechte und Pflichten gehen durch die Ehrung nicht einher.
- Mit der Verleihung geht die Ehrennadel in den Besitz der/des Geehrten über.
- Die Ehrung erfolgt durch die/den SchulleiterIn in würdiger Form auf einer Schulveranstaltung.
- Die Verleihung der Ehrennadel ist mit der Überreichung einer Ehrenurkunde verbunden.
- Eine Person kann nur einmal mit der Ehrennadel des Einstein-Gymnasiums ausgezeichnet werden.