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Satzung zur Ehrennadel

Satzung zur Vergabe der Ehrennadel

(Beschluss der Schulkonferenz vom 12. Oktober 2009)

 

  1. SchülerInnen, deren Eltern, LehrerInnen und BürgerInnen können mit der Ehrennadel des Einstein-Gymnasiums für nachhaltige Verdienste um die Schule geehrt werden.
  2. Die Ehrennadel des Einstein-Gymnasiums zeigt das Logo der Schule, welches von einem goldenen Ehrenkranz umgeben ist.
  3. Es wird ein Kuratorium gebildet, dass über die Vergabe der Ehrennadel entscheidt.
  4. Der Schulkonferenz wird ein Vetorecht eingeräumt.
  5. Das Kuratorium wird je zwei berufenen Vertretern der Konferenz der Schülerinnen und Schüler, der Elternkonferenz und der Konferenz der Lehrkräfte sowie einer/einem Delegierten der Sparkasse und der Gemeinde Neuenhagen gebildet. Die berufenen Vertreter der schulischen Gremien müssen keine Mitglieder der jeweiligen Konferenzen sein.
  6. Vorschläge für die Verleihung können alle SchülerInnen, deren Eltern und LehrerInnen des Gymnasiums bei dem Kuratorium schriftlich begründet bis zum 30. November jeden Jahres einreichen.
  7. Das Kuratorium trifft zu jedem Vorschlag eine Einzelfallentscheidung. Folgende Kriterien können eine Richtlinie bei der Vergabe sein:
    • Nachhaltigkeit
    • Ehrenamtlichkeit
    • Vorbildliches Verhalten
  8. Besondere Rechte und Pflichten gehen durch die Ehrung nicht einher.
  9. Mit der Verleihung geht die Ehrennadel in den Besitz der/des Geehrten über.
  10. Die Ehrung erfolgt durch die/den SchulleiterIn in würdiger Form auf einer Schulveranstaltung.
  11. Die Verleihung der Ehrennadel ist mit der Überreichung einer Ehrenurkunde verbunden.
  12. Eine Person kann nur einmal mit der Ehrennadel des Einstein-Gymnasiums ausgezeichnet werden.