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Erklärung der Schulleitung

Bezugnehmend auf den MOZ-Artikel vom 09. Juni 2023 (https://www.moz.de/lokales/strausberg/einstein-gymnasium-in-neuenhagen-schmierereien-gegen-bundeswehr-_-aufregung-um-briefe-von-polizei-70794639.html) erklären wir Folgendes:


Die in der Märkischen Oderzeitung erwähnte Schülerzeitung „Zündstoff“ wird erst seit ca. einem halben Jahr in unregelmäßigen Abständen von einer kleinen Schülergruppe herausgegeben. Parallel dazu kam es in den vergangenen Wochen zur Veröffentlichung von diskreditierenden Behauptungen auf Flugblättern, in sozialen Netzwerken und im Internet gegenüber dem EGN durch die „Internationale Jugend“. Dies ist eine Organisation, der, wie sich inzwischen herausstellte, zumindest einige der Zündstoff-Autorinnen und -Autoren nahestehen bzw. angehören.


Das Einstein-Gymnasium Neuenhagen ist eine Schule, in der jeder Schüler und jede Schülerin frei, unbeschwert und auch geschützt lernen kann. Alle können ihre EIGENE Meinung frei und unbefangen äußern oder sich in Diskussionen auf Augenhöhe auseinandersetzen. Niemand wird hier „eingeschüchtert“, „schikaniert“ oder „zum Schweigen gebracht“.


Wenn jedoch Straftaten, z.B. Sachbeschädigungen, verübt und durch den Geschädigten zur Anzeige gebracht werden, kommt es in einem Rechtsstaat zu polizeilichen Ermittlungen. Dabei ist ein Zeuge lediglich eine Person, die potenziell zur Aufklärung eines Sachverhaltes beitragen kann; sie ist damit nicht verdächtig.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung findet laut Schulgesetz1 seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, dem Recht auf persönliche Ehre und im gesetzlichen Auftrag der Schule. Keine Schülerin und kein Schüler darf einseitig beeinflusst werden.


Deshalb verwehren wir uns vehement gegen eine gezielte Einflussnahme von außen! Eine Schule ist kein „politisches Kampffeld“, das es zu erobern gilt! (https://internationale-jugend.de/index.php/2022/10/21/2-kongress-gewinnen-wir-die-schulen-als-politisches-kampffeld/).


Stattdessen tragen wir als Stätte des Lernens ebenso zur Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen, religiösen, weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen wie auch zur Achtung der Werteordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg bei.
Die Schulleitung des EGN


1 (§4, Abs. 4 und § 47 BbgSchulG)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 09. Juni 2023

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