Ü7-Verfahren
Hinweise zum Ü7 Verfahren am EGN
Die Aufnahme basiert nur auf Grundlage der Leistungen und Einschätzung der Kompetenzen am Ende des ersten Halbjahres der 6. Klasse. Voraussetzung ist eine Empfehlung der Grundschule für den Bildungsgang zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.
Aus den erreichten Leistungen wird eine Rangliste erstellt. Berücksichtigt werden dabei:
- Notensumme Mathematik, Deutsch, Englisch 1. Halbjahr Klasse 6 (Bedingung ≤ 7)
- Notendurchschnitt aller Zeugnisnoten 1. Halbjahr Klasse 6
- Grundschulgutachten / Kompetenzen (Das Grundschulgutachten enthält Angaben über die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen des Kindes sowie eine Bildungsgangempfehlung. Die Klassenlehrkraft der Jgst.6 führt mit Ihnen auf der Grundlage eines Entwurfes des Grundschulgutachtens ein individuelles Beratungsgespräch (Protokoll). Das Grundschulgutachten wird von der Klassenkonferenz beschlossen und mit dem Halbjahreszeugnis der Jgst. 6 ausgegeben.)
Das Anmeldeformular erhalten Sie Ende Januar von Ihrer Grundschule zusammen mit den Kopien des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses. Im Anmeldeformular werden ein Erstwunsch und ein Zweitwunsch (Pflichtangabe) angegeben. Das Formular wird dann im Februar (fester Termin in der Schule) wieder in der Grundschule abgegeben. Die Grundschulen schicken diese Anmeldungen dann an die Erstwunschschulen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Schule in freier Trägerschaft, Wohnort oder Schule in anderem Bundesland) müssten Sie sich selbst um die Weiterleitung der Anmeldung an das staatliche Schulamt Frankfurt (Oder), z.H. Frau Lorenz, Gerhard-Neumann-Straße 3 in 15236 Frankfurt (Oder) kümmern. Schülerinnen und Schüler, die eine Aufnahme am Gymnasium wünschen und ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, erhalten eine Einladung zur Eignungsfeststellung in der Form des Probeunterrichtes (PU).
Bis zum 07. Juni 2024 werden dann die Aufnahme- und Zuweisungsverfahren an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Alle Eltern erhalten einen Aufnahme- oder Zuweisungsbescheid mit Postausgang: 07.Juni 2024.
Gegen den Bescheid können Sie bis zum 05. Juli 2024 Widerspruch einlegen.
Weiterhin sind folgende Punkte wichtig:
Für die Aufnahme am EGN dürfen z.B. folgende Kriterien keine Rolle spielen: Wohnort, Geschlecht, Interesse / Entscheidung für die Bigband-Klasse.
Bewerber, die in einem anderen Bundesland wohnen, werden nachrangig behandelt.
Gymnasien und Gesamtschulen in privater Trägerschaft sind bestrebt, sehr früh mit den Eltern Verträge zu schließen. Bitte beachten Sie, dass diese privaten Verträge mit entsprechenden Vertragsbedingungen verbunden sind. Wir sind in unserem Handeln an die oben genannten Zeiten gebunden und können vorher keine Auskünfte geben bzw. Zusagen machen. Es gibt an unserer Schule keine Warteliste, die Aufnahme erfolgt nur nach dem oben beschriebenen Verfahren.
An unserer Schule können Französisch, Latein und Russisch als 2. Fremdsprachen belegt werden. Die Abfrage erfolgt in den Anmeldeformularen, hier ist es sowohl möglich, nur eine Fremdsprache anzugeben, als auch mehrere Varianten zuzulassen. Um eine Klasse mit einer bestimmten Fremdsprache zu eröffnen, müssen in der Regel 30 Schülerinnen bzw. Schüler zusammenkommen.
Auch für die Bigband-Klasse gilt, dass diese dann zustande kommt, wenn sich genug Bewerber finden. Diese Feststellung erfolgt aber erst nach dem Aufnahmeverfahren. Die Bigband Klasse ist insofern eine reine Option, die mit dem eigentlichen Aufnahmeverfahren nichts zu tun hat.
Wünsche zur Zusammensetzung der Klassen können nicht berücksichtigt werden. Alle Schülerinnen und Schüler starten in der 7. Klasse mit einem iPad, das von den Eltern mitfinanziert wird. Nähere Informationen dazu erhalten Sie separat. Sie können sicher sein, dass sehr viele Kinder gute Chancen haben, am EGN aufgenommen zu werden. Gerüchte, die einen Notendurchschnitt von 1,5 als Voraussetzung für eine Aufnahme am EGN nennen, entbehren jeglicher Realität.
Hinweisschreiben zum Anmeldeverfahren