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Hausordnung

Hausordnung des Einstein-Gymnasiums

 

Auszug aus dem Schulprogramm:

 

„Wir wollen eine Schule gestalten, die einen optimalen Lern-, Lebens- und Arbeitsraum für die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt und die auch von den Eltern und der Öffentlichkeit so wahrgenommen wird. Das Schulklima ist von Toleranz, Wertschätzung und Verantwortungsbewusstsein geprägt.“

 

Diese Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften setzt ein partnerschaftliches Verhalten voraus, das auf folgenden Grundlagen basiert:

  • gegenseitiger Achtung und Respekt zur Aufrechterhaltung des Schulfriedens,
  • Bereitschaft zur Hilfeleistung,
  • Höflichkeit, Anstand und Ehrgefühl gegenüber anderen Menschen, dies schließt auch angemessene Kleidung*, freundliche Begrüßung und Rücksichtnahme in Bezug auf die Gefühle anderer ein
  • Anerkennung demokratischer Prinzipien
  • Selbstdisziplin bei der Einhaltung dieser verbindlichen Regeln für ein positives Lernklima.

 

Unterrichtszeiten

  • Zeitplan:

Pausenzeiten

  • Die Schulgebäude können 7.40 Uhr, das Schulgelände 7.30 Uhr, von den Schülerinnen und Schülern betreten werden.
  • Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum, meldet ein Schülersprecher bzw. die Schülersprecherin dies im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft einer anderen Klasse.

 

Pausenregelungen

  • In den Hofpausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, ab Beginn des 2. Halbjahres die der Jahrgangsstufen sieben bis neun, die Schulgebäude und gehen auf den Schulhof oder zum Mittagessen. Ausnahmen regeln die aufsichtführenden Lehrkräfte oder die Schulleitung. Bei Regenwetter, weniger als –5°C Außentemperatur oder anderen schlechten Witterungsverhältnissen können alle Schülerinnen und Schüler im Schulhaus bleiben bzw. die Schulgebäude vorzeitig betreten. Dies wird durch das Klingelzeichen signalisiert. Alle zur Aufsicht eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer leisten diese Arbeit dann in den Schulhäusern. (Nur in der zweiten großen Hofpause bleiben die Schülerinnen und Schüler beim Abklingeln in ihrem vorherigen Raum.)
  • Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nutzen den großen Schulhof vor dem Schulgebäude. Der hintere Pausenhof wird von der Sekundarstufe II genutzt. Ab dem 2. Halbjahr ist dies auch der Pausenbereich für die 10. Klassen.
  • In Freistunden haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die Mensa als Aufenthalts- und Arbeitsbereich zu nutzen. Davon ausgenommen sind die Essenzeiten.
  • Das Foyer ist während der Hofpausen kein Aufenthalts- und Essenbereich.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während des Schultages nur zum Wechsel in die Turnhallen verlassen. Dies geschieht in Abstimmung mit den Sportlehrerinnen und Sportlehrern.
  • Das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden (und direkt angrenzenden Pausen) für nicht volljährige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist nur bei vorliegender schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern möglich. Der aufsichtführenden Lehrkraft ist nach Aufforderung der Stempel im Schülerausweis vorzuzeigen.
  • Nur volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände in der ersten und zweiten Hofpause verlassen, allerdings nicht in den kleinen Pausen.

 

Unterrichtsräume

  • Beim Fachraumwechsel sind die Klassen und Kurse verpflichtet, den Raum in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Verantwortlich sind die unterrichtenden Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Klassensprecherinnen und -sprechern bzw. eventuell benannten Fachhelferinnen und -helfern.
  • Über Beschädigungen oder Verschmutzungen ist die unterrichtende Lehrkraft umgehend zu informieren.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde (siehe Raumplan) werden die Stühle hochgestellt. Der Raum wird dann von der Lehrerin bzw. dem Lehrer verschlossen.
  • Die Thermostate an den Heizkörpern sind nur durch die Lehrkräfte zu bedienen. Die Standardeinstellung ist dabei die Stufe 3, in den neuen Räumen liegt die eingestellte Temperatur bei 23°C.
  • Beim regelmäßigen Lüften der Räume ist auf einen ressourcenschonenden Zeitplan zu achten.
  • Für die ausgewiesenen Fachräume sind die speziellen Fachraumordnungen zu beachten.

 

Abmeldung bei krankheitsbedingtem Fehlen

  • Bei krankheitsbedingtem Fehlen melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder im Sekretariat ab. Diese Abmeldung sollte vor Unterrichtsbeginn erfolgen.
  • Wenn ein Schüler oder eine Schülerin krankheitsbedingt den Unterricht vorzeitig verlassen muss, informiert er zunächst den unterrichtenden Fachlehrer, meldet sich dann im Sekretariat, wo weitere Maßnahmen veranlasst werden. Grundsätzlich erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Eltern durch die Schule.

 

Nutzung elektronischer Geräte

  • Geräte, mit denen man Bild- oder Tonaufnahmen (z.B. Smartphones, MP3-Player, …) erstellen oder wiedergeben kann, sind vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Einzige Ausnahme sind die in der Schule genutzten Tablets.
  • Geräte, die Software nutzen oder Daten speichern, gelten im Unterricht als unerlaubte Hilfsmittel und sind ausdrücklich nur nach Genehmigung durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer im Unterricht zu verwenden.
  • In den Tabletklassen und in Absprache mit den Lehrkräften auch in den anderen Jahrgangsstufen können Tablets und Laptops im Unterricht und auch in den Pausen innerhalb des Unterrichtsraumes für Lernzwecke verwendet werden.
  • Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist es gestattet, während ihrer Freistunden und in den Pausen ihre Smartphones im Unterrichtsraum und auf dem SekII-Pausenhof zu verwenden.
  • In ihren Freistunden können die Schülerinnen und Schüler ihre elektronischen Geräte für das Vor- und Nachbereiten des Unterrichtes in der Mensa verwenden. • Über die oben benannten Punkte hinaus ist die Nutzung der Geräte und insbesondere von Smartphones im gesamten Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.
  • Bei offener und wiederholter Zuwiderhandlung wird das betreffende Gerät eingezogen und erst nach einer Information an die Eltern nach dem Unterrichtsende zurückgegeben. Dabei ist abzusichern, dass eine Rückgabe am selben Tag möglich ist.
  • Das unerlaubte Erstellen und Verbreiten von Bild- und Tonaufzeichnungen anderer Personen stellt eine Straftat da.

 

Aushänge

  • Jeder Schüler bzw. jede Schülerin hat das Recht, Meinung auch in schriftlicher Form zu äußern und Aushänge im Schaukasten der Schülersprecher im Neubau anzubringen, wenn der Lernende diese Meinungsäußerung unterschreibt. An allen anderen Stellen des Schulhauses ist es Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, Plakate, Aushänge, andere schriftliche Äußerungen oder Graffiti anzubringen, soweit dafür nicht die Genehmigung der Schulleitung vorliegt.

 

Mitbringen und Benutzen verbotener Gegenstände

  • Das Mitbringen und Benutzen von Waffen jeglicher Art sowie Reizgas ist verboten. • Grundsätzlich ist der Konsum oder die Mitnahme von Alkohol, Energydrinks oder sonstigen Rauschmitteln in der Schule und während des gesamten Unterrichtstages verboten.

 

Verkehr

  • Fahrräder können auf den vorgesehenen Stellplätzen auf dem Schulgelände abgestellt werden. Die 7. und 8. Klassen nutzen die Fahrradständer auf dem großen (vorderen) Schulhof, die anderen Klassen verwenden die Ständer hinter dem Altneubau.
  • Auf dem Schulgelände gilt ein generelles Fahrverbot, das auch die Nutzung von Skateboards, Rollern, E-Rollern usw. einschließt.
  • Große Skateboards, E-Roller und ähnliche Geräte dürfen nicht mit in das Schulhaus gebracht werden. Sie können nur an den Fahrradständern abgestellt und gesichert werden.
  • Insbesondere auf den letzten Metern auf dem Weg zur Schule sollten die Verkehrsregeln streng beachtet werden, so dass es zu keinen Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen kann. Auf die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Grundschule und die KitaKinder ist besonders Rücksicht zu nehmen.

 

Bekleidung

 

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens und Lehrens angemessene Kleidung zu tragen.

Folgende Kriterien sollten berücksichtigt werden:

  • Die Kleidung soll sauber und ganz sein.
  • Kleidung, die unverhältnismäßig viel unbedeckte Haut präsentiert, gilt als unangemessen.
  • Kopfbedeckungen, wie Kapuzen, Mützen o.ä. sind im Schulgebäude abzulegen, wenn sie lediglich aus modischen Zwecken getragen werden.
  • Verboten sind Kleidungsstücke mit Aufdrucken o.ä., die rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Aussagen machen oder den Schulfrieden und das tolerante Miteinander gefährden.
  • Bei besonderen Anlässen, wie z.B. Prüfungen ist auf eine Kleidung zu achten, die dem Ernst und der Würde der Situation angemessen ist.

 

Alarm

  • Bei Alarm (an- und abschwellender Pfeifton) wird das Schulgebäude unverzüglich verlassen. Hierbei wird nach der Alarmordnung verfahren.
  • Bei Amokalarm (anhaltender Pfeifton) wird entsprechend des Notfallplanes verfahren.
  • Näheres regelt die Alarmordnung, über die regelmäßig belehrt wird.

 

Umsetzung und Durchsetzung der Hausordnung

  • Die Hausordnung gilt für alle am EGN Lernenden, Lehrenden und Tätigen.
  • Alle Kolleginnen und Kollegen sind im Rahmen ihres Dienstes in der Verantwortung die Umsetzung der Hausordnung anzumahnen und durchzusetzen.